Informationen zur Gastromiete / gastgewerblicher Mietvertrag / Geschäftsraummiete
Vorzeitige Rückgabe (OR 264) und Aufhebungsvereinbarung
Vorzeitige Rückgabe (OR 264)
grundsätzlich haftet der Mieter bei vorzeitiger Rückgabe für die Mietzinse bis zum nächsten Kündigungstermin resp. Ablauf des befristeten Mietverhältnisses
der Mieter wird von seiner Haftung befreit, wenn
er die Sache zurückgibt, ohne Kündigungsfristen oder -termine einzuhalten
jeder beliebige Termin möglich
er muss die tatsächliche Verfügungsgewalt aufgeben, d.h. zumindest die Schlüssel dem Vermieter zurückgeben
teilweise Rückgabe ist nicht zulässig
Vermieter hat die Sache zurückzunehmen (ist die Erstellung eines Abnahmeprotokolls im Beisein des Mieters nicht möglich, empfiehlt sich die Aufnahme eines amtlichen Befundes; sodann Mängelrüge innert Tagen, vgl. OR 267a)
er dem Vermieter einen zumutbaren Ersatzmieter vorschlägt
Ersatzmieter muss zahlungsfähig sein (Miete sollte maximal 1/3 seines Nettoeinkommens entsprechen)
mögliche andere Kriterien: kein Konkurrent des Vermieters, entspricht der restlichen Zusammensetzung der Mieterschaft, entspricht Genossenschaftskriterien, etc.
unzulässige Kriterien: allgemeine negative Einstellung gegenüber Ausländern, unbestimmte Befürchtungen, etc.
der Ersatzmieter bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen
Bereitschaft gleichen Mietzins zu bezahlen
will der Vermieter andere Bedingungen durchsetzen, ist der Mieter von seiner Haftung befreit
der Vermieter länger als die Regeldauer von einem Monat hat, um den Ersatzmieter zu prüfen
Mieter resp. Ersatzmieter hat dabei die notwendigen Unterlagen zu liefern
der Vermieter ohne triftigen Grund einen zumutbaren Ersatzmieter ausschlägt
haftet der Mieter für die Mietzinse, trifft den Vermieter eine Schadenminderungspflicht
Vermieter muss sich, sobald für ihn erkennbar ist, dass der Mieter keinen Nachmieter sucht, selber um einen solchen bemühen
durchschnittlich einmal pro Monat ein Inserat erscheinen lassen genügt (Insertionskosten können dem Mieter überwälzt werden)
vertraglich vereinbarte Unkostenbeiträge bei vorzeitiger Rückgabe sind unzulässig
ausserdem hat der Vermieter sich ersparte Auslagen oder Vorteile aufgrund der vorzeitigen Rückgabe anrechnen zu lassen
Betriebskosten die nicht mehr anfallen
Mehrmietzinse, welche aufgrund einer neuen Vermietung entstehen (bis zum nächsten Kündigungstermin)
keine Haftung des Mieters für die Zeit, in welcher der Vermieter die Sache Instand stellt (ausser die Instandstellungsarbeiten sind auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen)
Aufhebungsvereinbarung
gegenseitige Einigung der Parteien, dass das Mietverhältnis beendet wird
auf beliebigen Zeitpunkt
kann formlos erfolgen (ausgenommen es ist im Mietvertrag für zukünftige Änderungen ein Schriftformerfordernis vereinbart worden)