. .
Drucken/Print

Besichtigungsrecht des Vermieters

Mieter muss Vermieter gestatten, die Mietsache zu besichtigen, soweit dies für die Wiedervermietung nötig ist (OR 257h Abs. 2)

  • nur wenn das Mietverhältnis gekündigt wurde oder Befristung kurz vor Ablauf steht
  • muss rechtzeitig angekündigt werden


  • email
  • Twitter
  • LinkedIn
  • Facebook
  • del.icio.us