Begriffe
Gastgewerblicher Mietvertrag
Dieser Mietvertrag unterliegt grundsätzlich den allgemeinen mietvertraglichen Regeln, wobei gewisse Spezialbestimmungen der Geschäftsraummiete auf ihn Anwendung finden. Ausserdem werden oft sog. Formularverträge der Branchenverbände (z.B. Gastrosuisse) verwendet.
Mietvertrag
- Vertragliche Vereinbarung
- zwischen Mieter und Vermieter betreffend
- Überlassung einer Sache (bewegliche oder unbewegliche)
- zum Gebrauch durch den Mieter
- gegen Entgelt
Formularverträge
- Verträge, welche nicht von den Parteien individuell ausgehandelt werden
- oftmals von Branchenverbänden (z.B. Gastrosuisse) ausgearbeitet
- Einzelabreden gehen vor
Geschäftsraum
- auf Dauer angelegter Raum, welcher horizontal und vertikal abgeschlossen ist
- vertraglicher Gebrauchszweck ist wirtschaftlicher Natur
- Beispiele:
- Miete von Büroräumlichkeiten
- Miete eines Ladenlokales
- Miete eines Kiosk
- keine Geschäftsräume sind:
- unbebaute Grundstücke (selbst wenn dort z.B. Auto-Occasionshandel betrieben wird)
- Parkplatz
- Hobbyräume (z.B. als Übungslokal für Hobbymusiker
- Beispiele:
Strukturbegriffe
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